Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mittendrin Verlag GmbH
1. Ein „Anzeigenauftrag” im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen eines Kunden oder sonstigen Inserenten zum Zweck der Verbreitung in der Zeitung „Mittendrin in Bottrop & Kirchhellen“.
2. Bestellte Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, für die der Verlag nicht haftbar ist, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf Grund höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages liegt.
4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die in bestimmten Ausgaben der Zeitung veröffentlicht werden sollen, müssen rechtzeitig beim Verlag eingehen. Sollte der Auftrag nicht auszuführen sein, muss dies dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt und bedürfen keiner besonderen Vereinbarung.
5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen sichtbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” gekennzeichnet.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge wegen Inhalt, Herkunft oder Form abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördlicher Bestimmung verstößt oder für den Verlag nicht zumutbar ist.
7. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Sichtung eines Musters bindend.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für ihn übliche Druckqualität.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Anzeigendruck Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige im gleichen Umfang. Bei einer erneuten Panne hat der Kunde einen Anspruch auf Zahlungsminderung.
10. Probeabzüge werden nur auf Wunsch angefertigt. Der Auftraggeber trägt dabei die Verantwortung für die Richtigkeit der Form und des Inhaltes. Korrekturen werden auf Wunsch des Auftragsgebers vom Verlag in der vorher vereinbarten Frist vorgenommen. Sollten bei den fristgerechten Korrekturen vom Verlag aus Fehler gemacht werden, hat der Kunde Anspruch auf Minderung.
11. Die Anzeigengröße wird mit dem Kunden abgesprochen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auf sein Format anzupassen.
12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, so wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Es sei denn, eine andere Zahlungsfrist wurde vereinbart.
13. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die ausstehenden Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen weiterer vereinbarter Anzeigen zu stornieren.
14. Der Verlag übernimmt keine Haftung bei Übermittlungsfehlern von Vorlagen oder Texten.
15. Der Verlag wendet bei der Anzeigenveröffentlichung die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
16. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt dann unberührt.
17. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Fall der Klageerhebung wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährter Nachlass wieder belastet.
18. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.
19. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
20. Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
21. Vertragsdaten werden gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
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